Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die byJoy Hundebetreuung

  1. Betreuungsvertrag

    1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundebetreuung byJoy wird ein Vertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Der Inhaber der Hundebetreuug byJoy weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages sind. Die Betreuung weist auf den Link der Internetseite hin. Wenn vom Hundehalter gewünscht, werden die AGB’s in schriftlicher Form übergeben. Der Inhaber bestätigt die Kenntnisnahme der AGB’s durch seine Unterschrift auf dem Pensionsvertrag.

    Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die byJoy Hundebetreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der byJoy Hundebetreuung Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der byJoy Hundebetreuung einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei wiederholtem Aufenthalt eines Hundes in der byJoy Hundebetreuung ist ein schriftlicher Vertag nicht zwingend erforderlich. Wenn kein schriftlicher Vertag geschlossen wurde, ist die mündliche Absprache geltend. Die AGB's bleiben auch in diesem Fall weiter gültig.

    1.2 Die byJoy Hundebetreuung gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf und verpflichtet sich den Hund im familiären Umfeld zu betreuen.

    1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundebetreuung unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die byJoy Hundebetreuung den Hundehalter oder eine Person seines Vertrauens jederzeit telefonisch oder durch alternative Kommunikation erreichen kann.

    1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung durch ein Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung oder einer medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

    1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

    1.6 Die byJoy Hundebetreuung haftet nicht für Sach-, oder Personenschäden die durch den in Betreuung gegebenen Hund verursacht werden. Die byJoy Hundebetreuung trägt jedoch dafür Sorge, dass der Betreuungshund nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, gehalten, ausgeführt, versorgt und betreut wird.
  1. Tierarztkosten / Tierheim

    2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

    2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die byJoy Hundebetreuung berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die byJoy Hundebetreuung übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).

    2.3 Der in Betreuung gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung kann der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim oder einer Vermittlungsstelle zugeleitet werden. Das Tierheim/Vermittlungsstelle wird von der byJoy Hundebetreuung ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

    2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nur nach vorheriger Abstimmung aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der byJoy Hundebetreuung verschweigen, wird für die dann auftretenden eventuellen Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

    2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die byJoy Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
  1. Betreuungspreise

    3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Betreuungstag die im Vertrag angegebene Summe zu bezahlen. Der Anreisetag zählt in voller Höhe als Betreuungstag. Der Abreisetag zählt dann nicht als Betreuungstag, wenn der Hund bis 12.00 Uhr des nächsten Tages abgeholt wird. Wird der Hund später abgeholt, werden ggf. weitere Kosten (Tagespauschale) erhoben.

    3.2 Der Betreuungspreis wird nach Absprache entweder komplett im Voraus oder 50% im Voraus und 50% bei Abholung des Hundes entrichtet.

    3.3 Wenn ein Termin fest (mündlich oder schriftlich) vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung rechtsgültig! Eine Stornierung des Termins ist bis 4 Wochen vor Antritt kostenfrei möglich. Wenn eine Stornierung zwischen zwei und vier Wochen gewünscht wird, werden 25% des zu entrichtenden Pensionspreises fällig. Wird eine Stornierung zwischen einer und zwei Wochen gewünscht, werden 50% des Pensionspreises erhoben. Wird eine Stornierung in der letzten Woche vor Antritt gewünscht, werden 75% des Pensionspreises dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Sollte ein fest gebuchter Termin ohne rechtzeitige Information der byJoy Hundebetreuung, nicht wahrgenommen werden, so wird der Betreuungspreis in voller Höhe dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Für den zusätzlich anfallenden Aufwand wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.
  1. Öffnungszeiten

    Die Betreuung ist in der Zeit von morgens 7.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr geöffnet. Andere Zeiten nur in vorheriger Absprache.
  1. Haftung

    Die byJoy Hundebetreuung schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Unstimmigkeiten in Bezug auf Haftung zwischen der byJoy Hundebetreuung und dem Halter eines Hundes entstehen, wird die Haftungsklärung und die Haftpflichtversicherung der Hundebetreuung zur Klärung weitergeleitet.